WOHNZUSCHUSS / WOHNBEIHILFE

Neuberechnung – für Hilfe in schwierigen Zeiten.

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Neues Fördermodell mit vielen Verbesserungen!


Die monatlichen Ausgaben für den eigenen Wohnraum können in finanziell schwierigen Zeiten schnell zu einer großen Belastung werden: Sei es zum Beispiel durch ein geringeres Einkommen oder durch einen Jobverlust. Damit diese Belastung möglichst gering gehalten wird, gibt es mit dem Wohnzuschuss bzw. der Wohnbeihilfe eine finanzielle Unterstützung des Landes Niederösterreich für Sie. Wir helfen Ihnen, die monatlichen Fixkosten leichter zu bewältigen. Dieser Zuschuss wird Ihnen für ein Jahr gewährt und muss nicht zurückbezahlt werden. Nach einem Jahr können Sie erneut um diese Förderung ansuchen.

Voraussetzungen

Die monatlichen Kosten für das Wohnen übersteigen Ihren aktuellen finanziellen Rahmen? Unter folgenden Voraussetzungen kann Ihnen monatlich für die Dauer von einem Jahr ein Wohnzuschuss/eine Wohnbeihilfe gewährt werden:

  • Sie wohnen in einem geförderten Objekt. Das ist entweder eine geförderte Wohnung (z.B. Genossenschaftswohnung) oder Sie haben eine Förderung des Landes Niederösterreich für die Errichtung oder Sanierung Ihres Eigenheims erhalten, die noch zurückbezahlt wird.
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in diesem Objekt.
  • Sie haben ein geringes Familieneinkommen.
  • Sie sind Österreicherin oder Österreicher bzw. Staatsangehörige/r eines anderen EWR-Mitgliedstaates.

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Die Höhe des Zuschusses ist variabel und unter anderem abhängig vom Familieneinkommen und der Höhe der Rückzahlungsverpflichtungen.

Anhand Ihrer eingereichten Unterlagen wird durch das Land Niederösterreich geprüft, ob Sie Anspruch auf Wohnzuschuss bzw. Wohnbeihilfe haben und wie hoch diese Unterstützung ist. Der Zuschuss wird für ein Jahr zuerkannt und kann jährlich neu beantragt werden.

Hinweis: Auf Grund der individuellen Faktoren, die für die Berechnung erforderlich sind, kann vorab nicht versichert werden, ob und wie viel Sie an Zuschuss erhalten.

Begünstigt bei der Berechnung werden:

  • Jungfamilien
  • Familien mit mindestens drei Kindern
  • Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit oder mit Anspruch auf Pflegegeld
  • Familien mit Kindern, für die erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird

Fragen kostet
nichts!

Tipp: Lassen Sie sich persönlich beraten!

Alle Fragen können hier vielleicht nicht beantwortet werden, daher hilft am besten der persönliche Kontakt.
NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr

Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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