- der Basisförderung „Wie energieeffizient ist das gesamte Wohngebäude?“
- den Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiert ist die Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit im Wohngebäude?"
- den Ergänzungen Lagequalität „Steht das Wohngebäude im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
- der Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?"
Basisförderung „Wie energieeffizient ist das gesamte Wohngebäude?“
Im Energieausweis, der ein wesentlicher Bestandteil der Baubewilligung ist, wird neben vielen Kennzahlen auch der Heizwärmebedarf ausgewiesen.
Dieser Heizwärmebedarf ist unter anderem die Grundlage für die Errichtung des Gebäudes. Zusätzlich ist der Einbau eines hocheffizienten, alternativen Heizsystems im Energieausweis abgebildet und in Verbindung mit dem Heizwärmebedarf förderungsrelevant.
Wahlweise stehen dem befugten Bauträger zwei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung:
- Optimierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Standard Haustechnik
- Standard Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik
Tabelle für Wohnungen im Geschoßwohnbau

Fällt die Wahl der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik, dann ist zum Ausgleich zur Variante mit optimierter Wärmedämmung eine Solar-, Photovoltaik- oder Wohnraumlüftungsanlage zu errichten.
Für beide gleichrangigen Möglichkeiten gibt es 65 Punkte zu € 200,– pro Punkt für den Ersterwerb einer Wohnung in einem Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.
Ergänzungen zur Basisförderung „Wie optimiert ist die Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit im Wohngebäude?"
Ergänzungen zur Basisförderung sind für Photovoltaik und/oder Solaranlagen, die Verwendung ökologischer Baustoffe, eine grüne Infrastruktur, ein passiver Sonnenschutz, der Einbau einer Wohnraumlüftung, Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus und die direkt elektrische Warmwasserbereitung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage möglich.
Daraus sind bis zu 35 Punkte zu € 200,– pro Punkt möglich für den Ersterwerb einer Wohnung in einem Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.
Ergänzungen für Wohnungen im Geschoßwohnbau 
HINWEIS: Fällt die Wahl des befugten Bauträgers bei der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik und wird die Solar- oder PV-Anlage größer dimensioniert als in der Tabelle der Basisförderung verlangt wird, so ist die Differenz der Anlagengröße in obiger Ergänzungstabelle zusätzlich förderbar.
BEISPIEL: Der befugte Bauträger errichtet ein Mehrfamilienwohnhaus mit einem Heizwärmebedarf von 34 kWh/m² bei einem A/V-Verhältnis von 0,50 mit einer Wärmepumpenheizung. Da sich das befugte Unternehmen für die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik entschieden hat, ist die Errichtung einer Solar- und/oder PV-Anlage oder einer Wohnraumlüftungsanlage erforderlich.
Der befugte Bauträger hat sich für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1 kWp pro Wohnung entschieden, die auch im Energieausweis abgebildet und bilanziert ist.
Ergebnis: Für die Differenz von 0,5 kWp sind aus der Tabelle "Ergänzungen zur Basisförderung" zusätzlich 10 Förderpunkte möglich.
Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung bis zu 100 Punkte möglich. Für Wohnungen im Geschoßwohnbau ergibt das bis zu € 20.000,– an Förderdarlehen.
Ergänzungen Lagequalität „Steht das Wohngebäude im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?"
Zusätzlich für die Stärkung der Ortskerne und gegen die weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes sind bis zu 40 Punkte möglich.
Das bedeutet für Wohnungen im Geschoßwohnbau zusätzlich bis zu € 8.000,– an Förderdarlehen.
Ergänzungen Lagequalität für Wohnungen im Geschoßwohnbau

Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität bis zu 140 Punkte möglich. Für Wohnungen im Geschoßwohnbau ergibt das bis zu € 28.000,– an Förderdarlehen.
Hier geht’s zu den Abwanderungsgemeinden in Niederösterreich
Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“
Das Förderangebot für Jungfamilien hat sich gegenüber dem laufenden Fördermodell verdoppelt.
Das Förderangebot für Kinder bzw. für Familienmitglieder, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit haben, wurde vereinheitlicht.
Die Familienförderung beträgt:
10.000,– Euro für Jungfamilien.
10.000,– Euro für das erste Kind.
10.000,– Euro für das zweite Kind.
10.000,– Euro ab dem dritten Kind.
10.000,– Euro für jedes Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe bezogen wird.
10.000,– Euro für Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 55 % oder Pflegebedürftigkeit ab der Pflegestufe II.
3.000,– Euro für niederösterreichische ArbeitnehmerInnen.
Bei der Annahme der Familiensituation einer Jungfamilie mit 2 Kinder und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich eine Fördersumme von € 33.000,–.
Der Gesamtbetrag der sich aus dem Familienpaket ergibt wird der Fördersumme aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität zugerechnet.
Unter Annahme oben beispielhaft angeführter Familiensituation ergibt sich ein Gesamtförderdarlehensbetrag von bis zu € 61.000,–.
Hinweis: Bei mehreren NÖ Förderungsmöglichkeiten für ein und dieselbe Maßnahme kann ausschließlich eine Förderung in Anspruch genommen werden.