ÜBERBELASTUNG – VORRANGEINRÄUMUNG

Für den Fall, dass im Grundbuch bereits ein Pfandrecht, das die Belastungsgrenze überschreitet oder ein Höchstbetragspfandrecht eingetragen ist, ist vom Pfandnehmer (Kreditinstitut) dem Pfandrecht des Landes NÖ, sowie dem Veräußerungsverbot der Vorrang zu gewähren. Dafür ist vom Pfandnehmer eine Vorrangeinräumungserklärung bei der Förderstelle vorzulegen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit ihrem Kreditinstitut in Verbindung.

Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen

Diese Website verwendet Cookies – nähere Informationen dazu und zu Ihren Rechten als Benutzer finden Sie in unserer Datenschutzerklärung am Ende der Seite. Klicken Sie auf „Alle akzeptieren“, um alle Cookies zu akzeptieren und direkt unsere Website besuchen zu können oder wählen Sie die gewünschten Inhalte aus und klicken Sie auf "Auswahl akzeptieren".