Wohnbauförderung Sicheres Wohnen

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Niederösterreich fördert Schutzmaßnahmen für Eigenheime & Wohnungen beim Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren.
Das eigene Heim ist für jeden ein besonderer Rückzugsort. Damit Ihr Zuhause auch vor ungebetenen Gästen geschützt ist, kann dieses mit einfachen Maßnahmen gesichert werden. Mit der Förderung Sicheres Wohnen trägt das Land Niederösterreich wesentlich dazu bei, Eigenheime und Wohnungen einbruchssicherer zu machen. Die NÖ Wohnbauförderung unterstützt Sie jetzt beim Einbau von Schutzmaßnahmen mit einem einmaligen nicht rückzahlbaren Direktzuschuss. Die Maßnahmen werden bei Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Ein Hauptwohnsitz ist erforderlich!
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ ist mit 31. Dezember 2023 befristet.
- Hier geht es direkt zur Online-Einreichung (ab. 1. Dezember 2022)! Bitte nicht vergessen, die Beilage "Sicheres Wohnen" auszufüllen und anzuhängen.
- Was wird gefördert?
Es wird der Einbau von Alarmanlagen und Sicherheitseingangstüren bei Ein- oder Zweifamilienhäusern, Reihenhäusern und Wohnungen in Mehrfamilienhäusern gefördert. Der Antrag kann ausschließlich online und von einer natürlichen Person eingereicht werden. - Wie wird gefördert?
Für folgende Maßnahmen kann bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. einem Reihenhaus oder bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30 % gewährt werden, maximal jedoch in nachstehend genannter Höhe:
Elektronischer Schutz
Einbau einer Alarmanlage: bis zu € 1.000,–
Mechanischer Schutz
Einbau einer Sicherheitseingangstür (Widerstandsklasse von mind. 3): bis zu € 1.000,–
Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus bzw. Reihenhaus muss beim Einbau einer Sicherheitseingangstür ein Gesamtschutz gegeben sein (bestehende Sicherheitsfenster und Sicherheitstüren oder Alarmanlage).
HINWEIS: Der Kriminalpolizeiliche Beratungsdienst informiert Sie kostenlos über Sicherheitsvorkehrungen. Auskünfte erteilt Ihre nächste Polizeidienststelle unter 059-133.
INFO: Bitte achten Sie auf das Sicherheitsprotokoll bei Inbetriebnahme der Alarmanlage.
- Wer kann ansuchen?
Einen Antrag um Förderung können natürliche Personen – wie EigentümerInnen, MiteigentümerInnen, WohnungseigentümerInnen, Bauberechtigte und MieterInnen – stellen. Der Hauptwohnsitz ist erforderlich. - Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Online-Antrag ist die ausgefüllte Beilage „Sicheres Wohnen“ anzuschließen. - Welche Fristen sind zu beachten?
Die Förderung „Sicheres Wohnen“ kann ab 1. Dezember 2022 beantragt werden und ist mit mit 31. Dezember 2023 befristet.
Es können Investitionen rückwirkend ab 1. Jänner 2022 bis 31. Dezember 2023 berücksichtigt werden.
Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.
Tipp: Lassen Sie sich persönlich beraten!
Alle Fragen können hier vielleicht nicht beantwortet werden, daher hilft am besten der persönliche Kontakt.
NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr