RAUS AUS GAS UND ÖL IN NÖ

Info-Blatt mit Details downloaden

Jetzt Heizkessel tauschen und bis zu € 10.500,– in Summe sichern:

Saubere Energie zahlt sich
      jetzt doppelt aus!

  • Landesförderung

Das Land Niederösterreich unterstützt mit dem NÖ Wohnbaumodell nicht nur den Neubau, auch die Sanierung bestehender Gebäude ist ein sehr wichtiges Thema. Mit der NÖ Wohnbauförderung ist es jetzt noch leichter, Geld und Energie zu sparen, denn für den Austausch von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe oder von ineffizienten Heizungsanlagen auf Heizsysteme mit erneuerbaren Energieträgern und auf Fernwärmeanschlüsse aus erneuerbaren Quellen können Sie nun einen Direktzuschuss erhalten.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Förderung beantragen zu können?

  • Ein Antrag kann nur von einer natürlichen Person (Privathaushalt) gestellt werden.
  • Das Wohnhaus, dessen Heizungsanlage gefördert wird, muss mit Hauptwohnsitz bewohnt werden.
  • Die zu ersetzende Heizungsanlage muss vollständig entfernt und nachweislich entsorgt werden. Siehe „Beilage Raus aus Gas und Öl“
  • Diese Maßnahme wird bei fertiggestellten Ein- oder Zweifamilienhäusern bzw. bei fertiggestellten Reihenhäusern gefördert.

Was wird gefördert?

Der Ersatz von Heizungsanlagen auf der Basis fossiler Brennstoffe (Gas- oder Ölkessel bzw. Gastherme) und der Ersatz von ineffizienten Heizungsanlagen auf der Basis biogener Brennstoffe (Festbrennstoffkessel/Allesbrenner) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden; das sind:

  • Heizsysteme auf Basis fester biogener Brennstoffe, die der österreichischem Umweltzeichenrichtlinie UZ 37 entsprechen.
    – Pelletsheizanlagen
    – Hackgutheizanlagen
    Stückholzkessel mit Pufferspeicher
    Ganzhausheizungen mit Pufferspeicher (Kachelofen mit wassergeführter Zentralheizung)

Weiterführende Links – Informationen zu förderungsfähigen Kesseln (analog der Bundesförderung):
Liste der förderungsfähigen Pelletskessel
Liste der förderungsfähigen Stückholzkessel  
Liste der förderungsfähigen Hackgutkessel  
Liste der förderungsfähigen Kombikessel Pellets/Stückholz 
Liste der förderungsfähigen wassergeführten Pelletkaminöfen (Pelletskessel)

  • Fernwärmeanschlüsse, bei denen mindestens 80 % der Wärme aus erneuerbaren Quellen stammen müssen.
  • Elektrisch betriebene Wärmepumpenanlagen, die das European Heat Pump Association (EHPA) Gütesiegel haben.
    Die Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems (z. B. Radiatoren) darf 40° bei Normaußentemerperatur nicht überschreiten.
    Luft/Wasserwärmepumpen
    – Sole/Wasserwärmepumpen
    – Wasser/Wasserwärmepumpen
    – Wärmepumpe mit Direktverdampfung


Liste der förderfähigen Wärmepumpen:

Wärmepumpen mit GWP unter 1500

Wärmepumpen mit GWP über 1500 bis 2000
ACHTUNG! Diese Geräte sind in der Förderungsaktion Sauber Heizen für Alle nicht förderungsfähig.

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

Für den Ersatz von Heizungsanlagen auf Basis fossiler Brennstoffe (z. B. Öl- oder Gaskessel bzw. Gasthermen) durch Heizungsanlagen, die mit biogenen Brennstoffen oder mit Alternativenergie betrieben werden, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal € 3.000,–.

Für den Ersatz eines ineffizienten mit biogenen Brennstoffen betriebenen Festbrennstoffkessels/Allesbrenners durch Heizungsanlagen mit biogenen oder alternativen Energieträgern, kann ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 20 % gewährt werden, jedoch maximal
€ 1.000,-
.

Welche Fristen sind einzuhalten?

Förderbar sind Heizungsanlagen, die ab den 1. Jänner 2022 installiert, fertiggestellt und in Betrieb genommen wurden/werden.

Das Online-Ansuchen kann erst nach Fertigstellung und Inbetriebnahme der Heizungsanlage eingebracht werden.

Dieser Zuschuss kann pro Maßnahme innerhalb von 10 Jahren nur einmal gewährt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung.

Welche Unterlagen sind notwendig und wie erfolgt das Ansuchen?

Das Ansuchen mit eingescannter und hochgeladener Beilage (Raus aus Gas und Öl in Niederösterreich) ist online zu stellen: www.noe.gv.at/heizkesseltausch.

  • bundesförderung

raus aus Öl und Gas

Hier erfahren Sie sämtliche Details zur Förderungsaktion „raus aus Öl und Gas“ des Bundes: www.umweltfoerderung.at/privatpersonen/raus-aus-oel.html

Hier kommen Sie direkt zur Online-Registrierung „raus aus Öl und Gas“ für Private 2022/2023: Kommunalkredit Public Consulting (meinefoerderung.at)

Im Informationsblatt „Sauber Heizen für Alle" 2022 finden Sie alle Informationen rund um die Förderaktion für einkommensschwache private Haushalte zur Unterstützung bei der Umstellung auf ein klimafreundliches Heizungssystem.

Tipp:

Für etwaige Fragen zur Förderungsaktion des Bundes steht Ihnen das Serviceteam „raus aus Öl und Gas“ zur Verfügung.

Kommunalkredit Public Consulting GmbH

Türkenstraße 9, 1090 Wien
Serviceteam „raus aus Öl und Gas“

Tel.: 01/31 6 31-735
E-Mail: heizung@kommunalkredit.at

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Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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