DARLEHENSRÜCKZAHLUNGEN

Stundungen bei der Rückzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen
Eine Erleichterung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gibt es auch bei den Wohnbauförderungsdarlehen. Um eine zusätzliche Belastung für die Menschen in unserem Bundesland zu verringern, werden auch Maßnahmen bei den Kreditrückzahlungen gesetzt.
Bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der derzeitigen Situation wird die aktuelle Halbjahresfälligkeit der Wohnbauförderungsdarlehen gestundet. Die Rückzahlung kann somit bis zu sechs Monate pausiert werden.
Den Antrag auf Stundung stellen Sie bitte an folgende E-Mail-Adresse: wohnbau@noel.gv.at oder per Fax an 02742 / 9005 – 14030
Die Abwicklung erfolgt durch das Team vom Landesdarlehen-Service der HYPO NOE. Untenstehend finden Sie die Kontaktdaten.
HYPO NOE Landesbank für Niederösterreich und Wien AG
3100 St. Pölten, Hypogasse 1
E-Mail: wohnbauland@hyponoe.at
Fax.: + 43(0)5 90 910 – 2448
FÖRDERUNGSÜBERNAHME

Voraussetzungen
Benötigte Unterlagen
Sie wollen ein gefördertes Eigenheim oder eine geförderte Wohnung kaufen und das Wohnbaudarlehen zur Rückzahlung übernehmen? Wenn Sie Ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die bestehenden Verbindlichkeiten eintreten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
Tipp: Grundsätzlich erfolgt der Antrag um Zustimmung zur Eigentumsübertragung vom jeweiligen Notar oder Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt.
Bei Fragen stehen Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr, zur Verfügung.