ERGÄNZUNGEN FÜR LAGEQUALITÄT

Zentrumszonen, Bauland Kerngebiete und Ortskerne:
Ortszentren sollen lebendig bleiben. Menschen sind dort gerne und oft. Um der bedauerlichen Tendenz zur Zersiedelung entgegenzuwirken fördert das Land NÖ im Rahmen der Wohnbauförderung die Wohnraumschaffung in Ortszentren. Welche Kriterien sind förderrelevant?

  • Bauvorhaben in einer Zentrumszone: Das sind entsprechend dem NÖ Raumordnungsgesetz gewidmete Flächen, die im Flächenwidmungsplan als Zentrumszone ausgewiesen sind. Ob eine Bauparzelle in dieser Zone liegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
  • Bauvorhaben im Bauland Kerngebiet: Das sind entsprechend dem NÖ Raumordnungsgesetz gewidmete Flächen, die im Flächenwidmungsplan als Bauland Kerngebiet ausgewiesen sind. Ob eine Bauparzelle in dieser Zone liegt, erfahren Sie auf Ihrem Gemeindeamt.
  • Bauvorhaben im Ortskern: Für die Zuerkennung der Förderung wird unter einem Ortskern das Gebäudeensemble eines Ortes herangezogen, das bis zum Jahr 1960 errichtet wurde.

Ob sich Ihre Bauparzelle in einer der oben beschriebenen drei Kategorien befindet, wird im Rahmen der sachlichen Bearbeitung Ihres Förderantrages durch die Förderstelle festgestellt.

Regionsbezogener Ausgleichsbonus:
Bonus für das Bauen in Abwanderungsgemeinden: Zur Stärkung des ländlichen Raums als Zukunftsraum bietet die NÖ Wohnbauförderung einen Bonus für diejenigen, die in Gemeinden, die von negativer Bevölkerungsentwicklung betroffen sind, bleiben oder sich dort ansiedeln wollen. Niederösterreichweit handelt es sich dabei um etwa 150 Gemeinden. Eine detaillierte Auflistung der in Frage kommenden Gemeinden finden Sie auf der Homepage des Landes unter folgendem LINK: http://www.noe.gv.at/noe/Bauen-Neubau/Abwanderungsgemeinden_in_NOe.pdf Als Grundlage zur Beurteilung und Zuerkennung des Förderungsbonus dient die Statistik der Bevölkerungsentwicklung von 2008 bis 2018.

Eigenheime, Reihenhaus und Wohnungen im Geschoßwohnbau:
Bei einer Abwanderung von 2,5 bis 4,9 Prozent werden 10 Förderpunkte zuerkannt.
Bei einer Abwanderung ab 5 Prozent und mehr werden 20 Förderpunkte zuerkannt.
Dieser Bonus wird auch über die 100 Punkte hinaus gewährt werden.

Aus nachstehender Tabelle sind die oben beschriebenen Details zur Lagequalität zusammengefasst (für Eigenheime und Wohnungen im Geschoßwohnbau). Diese Förderpunkte werden zu den Basis-und Ergänzungspunkten addiert und können auch über 100 Punkte erreichen.

Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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