Eigenheimförderung

Hier finden wir Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher viele Gründe, uns noch mehr auf daheim zu freuen.

Erklärvideo zur Förderung Eigenheim
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Neues Fördermodell mit vielen Verbesserungen!


Die Eigenheimförderung ist ein Darlehens des Landes Niederösterreichs und unterstützt :

  • die Neuerrichtung von Eigenheimen sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger und
  • den Ersterwerb einer Wohnung im Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.

Die Förderung für die Errichtung von Eigenheimen erfolgt in Form eines Darlehens des Landes Niederösterreich mit einer Laufzeit von wahlweise 27,5 ODER 34,5 Jahren und ist mit 1 % jährlich im Nachhinein verzinst. Dies hat den Vorteil für Sie, dass das Darlehen keinen Zinsschwankungen ausgesetzt ist. Darüber hinaus ist die Rückzahlung gestaffelt. Somit zahlen Sie in den ersten Jahren weniger, wenn Ihr Budget ohnehin durch den Hausbau belastet ist. Die Rückzahlungsraten werden erst über die Jahre höher. Die wesentlichen Verbesserungen zum ausgelaufenen Fördermodell sind mehr Förderungen für Jungfamilien, aber auch für Bauen im ländlichen Raum und in den Ortskernen.

Schaffen wir uns
ein echtes Zuhause!

  • Wohnbauförderung Eigenheim –
    Reihenhaus

Voraussetzungen Wohnbauförderung
Eigenheim – Reihenhaus

Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist unter anderem auf eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise zu achten. Diese kommt Ihnen nicht nur durch niedrige laufende Kosten zugute, sondern steigert auch den Wert Ihres Eigenheims.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Förderung erhalten zu können?

  • Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
  • Ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem ist einzubauen. Das sind z.B. Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen wie Hackschnitzel, Pellets, Stückholz, ferner elektrisch betriebene Wärmepumpen oder aber auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.
  • Sie müssen österreichische/r StaatsbürgerIn sein oder sind gleichgestellt. Gleichgestellte sind zum Beispiel EWR-BürgerInnen.
  • Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen. Maximal darf eine Person 55.000,– Euro netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt eine Höchstgrenze von 80.000,– Euro. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000,– Euro.
  • Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
  • Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

Wie viel Sie an Förderung erhalten bzw. wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

  • Basisförderung: „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?
  • Mögliche Ergänzungen zur Basisförderung: „Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, Ökologie und Behaglichkeit?
  • Ergänzungen Lagequalität: „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
  • Familienförderung: „Wie schaut meine Familiensituation aus?“

1. Basisförderung: „Wie energieeffizient baue ich mein Haus?“

Im Energieausweis, der ein wesentlicher Bestandteil der Baubewilligung ist, wird neben vielen Kennzahlen auch der Heizwärmebedarf ausgewiesen.
Dieser Heizwärmebedarf ist unter anderem die Grundlage für die Errichtung des Gebäudes. Zusätzlich ist der Einbau eines hocheffizienten, alternativen Heizsystems im Energieausweis abgebildet und in Verbindung mit dem Heizwärmebedarf förderungsrelevant.

Wahlweise stehen zwei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Optimierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Standard Haustechnik
  • Standard Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik

Übersicht Basisförderung Variante A oder B:

Fällt die Wahl der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik, dann ist zum Ausgleich zur Variante mit optimierter Wärmedämmung eine Solar-, Photovoltaik- oder Wohnraumlüftungsanlage zu errichten. Für diese Anlagen sind jedoch keine zusätzlichen Ergänzungspunkte möglich, da diese als Ausgleich zur optimierten Gebäudehülle eingebaut werden müssen.

Für beide gleichrangigen Möglichkeiten gibt es 65 Punkte zu € 300,– pro Punkt für die Neuerrichtung von einem Eigenheim sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger.

 

2. mögliche Ergänzungen zur Basisförderung: "Wie optimiere ich meine Haustechnik, die Sicherheit, Ökologie und Behaglichkeit?"

Ergänzungen zur Basisförderung sind für Photovoltaik und/oder Solaranlagen, die Unterschreitung eines maximalen Gesamtheizwärmebedarfes des Wohnhauses, die Verwendung ökologischer Baustoffe, eine grüne Infrastruktur, ein passiver Sonnenschutz, der Einbau einer Wohnraumlüftung und für Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus möglich.

Daraus sind bis zu 35 Punkte zu € 300,– pro Punkt möglich für die Neuerrichtung von einem Eigenheim sowie den Ersterwerb eines Reihenhauses von einem hierzu befugten Bauträger.

Übersicht Ergänzungspunkte Haustechnik, Ökologie und Sicherheit:



HINWEIS: Fällt die Wahl der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik und wird die Solar- oder PV-Anlage größer dimensioniert als in der Tabelle der Basisförderung verlangt wird, so ist die Differenz der Anlagengröße in obiger Ergänzungstabelle zusätzlich förderbar.

3. Ergänzungen Lagequalität: „Baue ich mein Haus im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“

Zusätzlich für die Stärkung der Ortskerne und gegen die weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes sind bis zu 40 Punkte möglich.
Das bedeutet für Eigenheime und Reihenhäuser zusätzlich bis zu € 12.000,– an Förderdarlehen.

Übersicht Lagequalität


Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität bis zu 140 Punkte möglich. Für Eigenheime und Reihenhäuser ergibt das bis zu € 42.000,– an Förderdarlehen.

Hier geht’s zu den Abwanderungsgemeinden in Niederösterreich

 

4. Familienförderung „Wie schaut meine Familiensituation aus?“

Das Förderangebot für Jungfamilien hat sich gegenüber dem laufenden Fördermodell verdoppelt.
Das Förderangebot für Kinder bzw. für Familienmitglieder, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit haben, wurde vereinheitlicht.

Bei der Annahme der Familiensituation einer Jungfamilie mit 2 Kinder und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich eine Fördersumme von € 33.000,–.

Der Gesamtbetrag der sich aus dem Familienpaket ergibt wird der Fördersumme aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität zugerechnet.

Unter Annahme oben beispielhaft angeführter Familiensituation ergibt sich ein Gesamtförderdarlehensbetrag von bis zu € 75.000,–.

  • Wohnbauförderung Eigenheim –
    Wohnungen im Geschoßwohnbau

Voraussetzungen Wohnbauförderung
Eigenheim – Wohnungen im Geschosswohnbau

Um ein Darlehen des Landes Niederösterreich erhalten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dabei ist unter anderem auf eine umweltschonende und energieeffiziente Bauweise zu achten. Diese kommt Ihnen nicht nur durch niedrige laufende Kosten zugute, sondern steigert auch den Wert Ihres Eigenheims.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um eine Förderung erhalten zu können?

  • Das Haus hat einen Mindeststandard bei der Gesamtenergieeffizienz zu erfüllen.
  • Ein hocheffizientes, alternatives Heizsystem ist einzubauen. Das sind z.B. Heizungsanlagen mit festen biogenen Brennstoffen wie Hackschnitzel, Pellets, Stückholz, ferner elektrisch betriebene Wärmepumpen oder aber auch ein Anschluss an ein Fernwärmenetz.
  • Sie müssen österreichische/r StaatsbürgerIn sein oder sind gleichgestellt. Gleichgestellte sind zum Beispiel EWR-BürgerInnen.
  • Ihr Jahreseinkommen muss unter einem festgelegten Betrag liegen. Maximal darf eine Person 55.000,– Euro netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt eine Höchstgrenze von 80.000,– Euro. Der Betrag erhöht sich für jede weitere Person um 10.000,– Euro.
  • Das Darlehen ist in das Grundbuch einzutragen.
  • Bei der Fertigstellung des Eigenheims ist der Hauptwohnsitz in Ihrem neuen Zuhause erforderlich.

Wieviel Förderung kann ich bekommen?

Wie viel Sie an Förderung erhalten bzw. wie hoch das gewährte Darlehen sein wird, hängt von mehreren Faktoren ab, denn die Förderung setzt sich aus vier Bausteinen zusammen:

  • Basisförderung: „Wie energieeffizient ist das gesamte Wohngebäude?“
  • Mögliche Ergänzungen zur Basisförderung: Wie optimiert ist die Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit im Wohngebäude?"
  • Ergänzungen Lagequalität: „Steht das Wohngebäude im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?“
  • Familienförderung: „Wie schaut meine Familiensituation aus?"

1. Basisförderung: „Wie energieeffizient ist das gesamte Wohngebäude?“

Im Energieausweis, der ein wesentlicher Bestandteil der Baubewilligung ist, wird neben vielen Kennzahlen auch der Heizwärmebedarf ausgewiesen. Dieser Heizwärmebedarf ist unter anderem die Grundlage für die Errichtung des Gebäudes. Zusätzlich ist der Einbau eines hocheffizienten, alternativen Heizsystems im Energieausweis abgebildet und in Verbindung mit dem Heizwärmebedarf förderungsrelevant.

Wahlweise stehen dem befugten Bauträger zwei gleichrangige Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Optimierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Standard Haustechnik
  • Standard Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik

Übersicht Basisförderung Variante A oder B:

Fällt die Wahl der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik, dann ist zum Ausgleich zur Variante mit optimierter Wärmedämmung eine Solar-, Photovoltaik- oder Wohnraumlüftungsanlage zu errichten.

Für beide gleichrangigen Möglichkeiten gibt es 65 Punkte zu € 200,– pro Punkt für den Ersterwerb einer Wohnung in einem Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.

2. Mögliche Ergänzungen zur Basisförderung: „Wie optimiert ist die Haustechnik, die Sicherheit, die Ökologie und die Behaglichkeit im Wohngebäude?"

Ergänzungen zur Basisförderung sind für Photovoltaik und/oder Solaranlagen, die Verwendung ökologischer Baustoffe, eine grüne Infrastruktur, ein passiver Sonnenschutz, der Einbau einer Wohnraumlüftung, Sicherheitsmaßnahmen am Wohnhaus und die direkt elektrische Warmwasserbereitung in Kombination mit einer Photovoltaikanlage möglich.

Daraus sind bis zu 35 Punkte zu 200,– pro Punkt möglich für den Ersterwerb einer Wohnung in einem Geschoßwohnbau von einem hierzu befugten Bauträger.

Ergänzungen für Wohnungen im Geschoßwohnbau

HINWEIS: Fällt die Wahl des befugten Bauträgers bei der Bauausführung auf die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik und wird die Solar- oder PV-Anlage größer dimensioniert als in der Tabelle der Basisförderung verlangt wird, so ist die Differenz der Anlagengröße in obiger Ergänzungstabelle zusätzlich förderbar.

BEISPIEL: Der befugte Bauträger errichtet ein Mehrfamilienwohnhaus mit einem Heizwärmebedarf von 34 kWh/m² bei einem A/V-Verhältnis von 0,50 mit einer Wärmepumpenheizung. Da sich das befugte Unternehmen für die Variante standardisierte Wärmedämmung der Gebäudehülle mit optimierter Haustechnik entschieden hat, ist die Errichtung einer Solar- und/oder PV-Anlage oder einer Wohnraumlüftungsanlage erforderlich.

Der befugte Bauträger hat sich für eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 1 kWp pro Wohnung entschieden, die auch im Energieausweis abgebildet und bilanziert ist.

Ergebnis: Für die Differenz von 0,5 kWp sind aus der Tabelle "Ergänzungen zur Basisförderung" zusätzlich 10 Förderpunkte möglich.

Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung bis zu 100 Punkte möglich. Für Wohnungen im Geschoßwohnbau ergibt das bis zu € 20.000,– an Förderdarlehen.

3. Ergänzungen Lagequalität: Steht das Wohngebäude im Ortskern und/oder in einer Abwanderungsgemeinde?"

Zusätzlich für die Stärkung der Ortskerne und gegen die weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes sind bis zu 40 Punkte möglich. Das bedeutet für Wohnungen im Geschoßwohnbau zusätzlich bis zu € 8.000,– an Förderdarlehen.

Ergänzungen Lagequalität für Wohnungen im Geschoßwohnbau

Insgesamt sind aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität bis zu 140 Punkte möglich. Für Wohnungen im Geschoßwohnbau ergibt das bis zu € 28.000,– an Förderdarlehen.

Hier geht’s zu den Abwanderungsgemeinden in Niederösterreich

4. Familienförderung: „Wie schaut meine Familiensituation aus?“

Das Förderangebot für Jungfamilien hat sich gegenüber dem laufenden Fördermodell verdoppelt. Das Förderangebot für Kinder bzw. für Familienmitglieder, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit haben, wurde vereinheitlicht.

 

Bei der Annahme der Familiensituation einer Jungfamilie mit 2 Kinder und einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit eines Elternteils ergibt sich eine Fördersumme von € 33.000,–.

Der Gesamtbetrag der sich aus dem Familienpaket ergibt wird der Fördersumme aus der Basisförderung und den Ergänzungen zur Basisförderung und den Ergänzungen zur Lagequalität zugerechnet.

Unter Annahme oben beispielhaft angeführter Familiensituation ergibt sich ein Gesamtförderdarlehensbetrag von bis zu € 61.000,–.

Hinweis: Bei mehreren NÖ Förderungsmöglichkeiten für ein und dieselbe Maßnahme kann ausschließlich eine Förderung in Anspruch genommen werden.

Fragen kostet
nichts!

Tipp: Lassen Sie sich persönlich beraten!

Alle Fragen können hier vielleicht nicht beantwortet werden, daher hilft am besten der persönliche Kontakt.
NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr

Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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