SANIERUNG OHNE ENERGIEAUSWEIS

Nachfolgende Gewerke können auch OHNE Energieausweis gefördert werden:

Bitte beachten:
Es sind nur bis zu zwei wärmedämmende Maßnahmen förderbar.

Bei der Einzelbauteilsanierung oder -erneuerung an der thermischen Gebäudehülle sind die energetischen Mindeststandards “U-Werte” laut der unten angeführten Tabelle einzuhalten.

Der Antrag um Förderung der Eigenheimsanierung ist grundsätzlich vor Sanierungsbeginn einzubringen. Es sind lediglich Kostenschätzungen und keine Kostenvoranschläge nötig. Wenn wärmedämmende Maßnahmen beantragt werden, ist ein Beratungsprotokoll eines Energieberaters der NÖ Energie und Umweltagentur erforderlich. Das Service-Telefon 02742 / 22 144 dient als erste Anlaufstelle.

Für Energieeffizienzmaßnahmen, Heizungsanlagen, Sicherheitseinrichtungen und Maßnahmen zur Steigerung der Behaglichkeit sind Zusatzpunkte zu den oben beschriebenen 25 Basispunkten möglich.

Wenn Sanierungsmaßnahmen aus obigen Tabellen im Zuge einer thermischen Gesamtsanierung mit Energieausweis durchgeführt werden, so gelten die Förderbedingungen der Sanierung mit Energieausweis.

Für Sanierungsmaßnahmen ohne Energieausweis wird ein 3 %-iger Annuitätenzuschuss für 10 Jahre zur Rückzahlung eines Darlehens (Ausleihung) gewährt.

Seit 1. März 2021, kann alternativ dazu ein EINMALIGER Zuschuss in der Höhe von 10 % der förderbaren Sanierungskosten beantragt werden. Somit kann man zwischen zwei Förderungsvarianten wählen.

Hotline

NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo–Do: 8–16 Uhr, Fr: 8–14 Uhr

wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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