EHS - ERGÄNZUNGEN FÜR GEBÄUDE MIT DENKMALSCHUTZ
Historische Gebäude die teilweise oder zur Gänze unter Denkmalschutz stehen sind häufig eingeschränkt in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen – speziell im Außenbereich. Dennoch ist es möglich, eine zumindest 40%-ige Verbesserung des Dämmstandards zu erreichen. Wenn dies zutrifft, werden zusätzlich 30 Punkte zuerkannt. Voraussetzung für den Denkmalschutz ist die Eintragung dessen im Grundbuch.