EHS - ERGÄNZUNGEN FÜR GEBÄUDE MIT DENKMALSCHUTZ

Historische Gebäude die teilweise oder zur Gänze unter Denkmalschutz stehen sind häufig eingeschränkt in der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen – speziell im Außenbereich. Dennoch ist es möglich, eine zumindest 40%-ige Verbesserung des Dämmstandards zu erreichen. Wenn dies zutrifft, werden zusätzlich 30 Punkte zuerkannt. Voraussetzung für den Denkmalschutz ist die Eintragung dessen im Grundbuch.

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wohnbau@noel.gv.at und
wohnservice@noel.gv.at

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