Darlehensrückzahlungen
Stundungen bei der Rückzahlung der Wohnbauförderungsdarlehen
Eine Erleichterung für die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher gibt es auch bei den Wohnbauförderungsdarlehen. Um eine zusätzliche Belastung für die Menschen in unserem Bundesland zu verringern, werden auch Maßnahmen bei den Kreditrückzahlungen gesetzt.
Bei Zahlungsschwierigkeiten aufgrund der derzeitigen Situation wird die aktuelle Halbjahresfälligkeit der Wohnbauförderungsdarlehen gestundet. Die Rückzahlung kann somit bis zu sechs Monate pausiert werden.
FÖRDERUNGSÜBERNAHME
Sie wollen ein gefördertes Eigenheim oder eine geförderte Wohnung kaufen und das Wohnbaudarlehen zur Rückzahlung übernehmen? Wenn Sie Ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die bestehenden Verbindlichkeiten eintreten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Tipp: Grundsätzlich erfolgt der Antrag um Zustimmung zur Eigentumsübertragung vom jeweiligen Notar oder Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt.
Tipp: Lassen Sie sich persönlich beraten!
Alle Fragen können hier vielleicht nicht beantwortet werden, daher hilft am besten der persönliche Kontakt.
NÖ Wohnbauhotline: 02742 / 22133
Mo – Do: 8 – 16 Uhr, Fr: 8 – 14 Uhr