Sie wollen ein gefördertes Eigenheim oder eine geförderte Wohnung kaufen und das Wohnbaudarlehen zur Rückzahlung übernehmen? Wenn Sie Ihre Förderungswürdigkeit nachweisen, können Sie in die bestehenden Verbindlichkeiten eintreten.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Sie sind Österreicherin oder Österreicher bzw. Staatsangehörige/r eines anderen EWR-Mitgliedstaates.
Sie werden Ihren Hauptwohnsitz im geförderten Objekt begründen.
Ihr Jahreseinkommen überschreitet nicht eine gewisse Höchstgrenze. Maximal darf eine Person € 45.000,– netto pro Jahr verdienen. Für zwei Personen gilt der Betrag von € 70.000,–. Dieser erhöht sich für jede weitere Person um € 8.000,–.
Sie besitzen kein weiteres gefördertes Objekt.
Sie übernehmen die Förderung des Landes zu den schuldscheinmäßigen Bedingungen und treten in die Darlehensverbindlichkeiten ein.
Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder dergleichen (in Kopie); Im Vertrag muss der persönliche Eintritt in die bestehenden Verpflichtungen aus der Zusicherung, insbesondere die Schuldübernahme, das ist der Eintritt in die Darlehensverbindlichkeiten aus den Förderungsdarlehen, erklärt werden.
Staatsbürgerschaftsnachweis (in Kopie), sofern die Staatsbürgerschaft nicht im Vertrag erklärt wird
Grundbuchsfähige Zustimmungserklärung (in zweifacher Ausfertigung)
Im Rechtsvertretungsfall die Vollmacht vom Verkäufer/von der Verkäuferin oder die Berufung auf diese
Tipp: Grundsätzlich erfolgt der Antrag um Zustimmung zur Eigentumsübertragung vom jeweiligen Notar oder Rechtsanwalt, der den Verkauf abwickelt.
Bei Fragen stehen Ihnen auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NÖ Wohnbau-Hotline unter 02742/22133, Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 14 Uhr, zur Verfügung.
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